Au pair Versicherung
Für die Beschäftigung einer Au pair-Kraft ist auch eine Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung erforderlich (ASVG). Die volle freie Station und die Verpflegung sowie die Beträge, welche die Gastgeberfamilie für den privaten Krankenversicherungsschutz der Au pair-Kraft sowie für deren Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen aufwendet, werden jedoch – gemäß einer Sonderreglung im ASVG – nicht zum Entgelt gerechnet und sind somit beitragsfrei. Bei einer Beschäftigung der Au pair-Kraft bis zur Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Gebietskrankenkasse. Eine private Unfallversicherung ist kein Ersatz für die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Au pair kann durch Selbstversicherung bei Österreichische Gesundheitskasse krankenversichert sein.
Dieses Angebot kostet € 67,18 (Wert 2021) pro Monat.
Eine weitere Möglichkeit ist die private Versicherung.
Die Versicherung Care Concept wird von den österreichischen Behörden akzeptiert. Anbei ist der Link dafür: https://www.care-concept.de/krankenversicherung/care_austria/krankenversicherung_oesterreich_e-antrag_2020.php?vmnr=9009350010&mail=info@childcarebyaupair.com
Der monatlichen Betrag für diese private Krankenversicherung beträgt zwischen € 51,00 und € 56,00 (je nach Vertrag).
Als EU-Bürger kannst Du von den Vorteilen der Europäischen Krankenversicherungskarte profitieren (EHIC – European Health Insurance Card).
Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes.
Rede darüber mit deiner Gastfamilie