AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel.

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil der Vermittlung eines Aupair Bewerbers/einer Aupair Bewerberin (nachfolgend „Aupair“ genannt) an eine Gastfamilie (nachfolgend weiterhin „Gastfamilie“ genannt) über die Agentur Childcare by Aupair , Schreiber Nataliya, Schoellergasse 4, 6900 – Bregenz (nachfolgend „Agentur“ genannt).

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und der Gastfamilie gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss.

Aupair – Vermittlungsvertrag – Gastfamilie abgeschlossen am heutigen Tag zwischen der

Vermittlerin: Agentur „Childcare by Aupair“

Name: Schreiber Nataliya Bsc

Adresse: 6900- Bregenz, Schoellergasse 4

Telefonnummer/e-mail Adresse: +43(0)6767805750/ info@childcarebyaupair.com

und der Gastfamilie, vertreten durch

Name:

Adresse:

Telefonnummer/Faxnummer:

E-Mail Adresse:

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages beauftragt die Gastfamilie die Vermittlerin mit

der Vermittlung einer Aupair-Kraft für den Zeitraum von ……………… bis voraussichtlich

…………. Der Vermittlungsauftrag gilt für die Dauer von einem Jahr ab Auftragserteilung.

§ 3 Pflichten der Gastfamilie.

1. Die Gastfamilie stellt der Aupair-Kraft ein versperrbares, beheizbares und ausreichend möbliertes Zimmer zur Verfügung. Die Gastfamilie gewährt der Aupair-Kraft freie Kost.

2. Die Gastfamilie integriert die Aupair-Kraft in die Familie. Die Gasteltern und Kinder der

Gasteltern treten der Aupair-Kraft respektvoll und höflich gegenüber.

3. Die Gastfamilie ist verpflichtet der Aupair-Kraft den mit ihr vereinbarten Lohn monatlich auszubezahlen. Die Gastfamilie wird auf die Geltung der Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, wonach sich der Entgeltanspruch nach dem Mindestlohntarif des jeweiligen Bundeslandes für im Haushalt Beschäftigte und der Urlaubsanspruch nach dem Urlaubsgesetz richten, hingewiesen. Die Gastfamilie erklärt, diese gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.

4. Die Gastfamilie bietet der Aupair-Kraft die zeitliche Möglichkeit eine Sprachschule zu

besuchen. Die Hälfte der Kosten des Sprachkurses trägt die Gastfamilie. Über eine allfällige darüber hinausgehende Kostentragung des Sprachkurses oder einen sonstigen

Beitrag trifft die Gastfamilie mit der Aupair-Kraft eine Vereinbarung.

5. Die Gastfamilie fördert die Teilnahme der Aupair-Kraft an kulturellen und

gesellschaftlichen Veranstaltungen, sowie die dazu notwendige Mobilität im üblichen Ausmaß.

6. Die Gastfamilie wird sich vor Ankunft der Aupair-Kraft mit dieser in Verbindung setzen

und die Einzelheiten der Anreise besprechen. Die Gastfamilie wird die Aupair-Kraft vom

nächstgelegenen Bahnhof oder Flughafen abholen oder eine Abholung veranlassen.

7. Nach Ankunft wird die Gastfamilie den Tagesablauf mit der Aupair-Kraft besprechen oder schriftlich vereinbaren.

8. Die Gastfamilie versucht allfällige Probleme zwischen ihr und der Aupair-Kraft zu lösen.

Ist eine Lösung der Probleme nicht möglich, verpflichtet sich die Gastfamilie den/die

VermittlerIn um Hilfe zu bitten. Bei nicht lösbaren Problemen hat die Gastfamilie das

Recht den mit der Aupair-Kraft abgeschlossenen Vertrag unter Einhaltung einer

Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.

9. Die Gastfamilie anerkennt die vom Arbeitsmarktservice (AMS) herausgegebenen

gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Aufnahme einer ausländischen Aupair-Kraft.

10. Die Gastfamilie nimmt zur Kenntnis, dass sie für die Aupair-Kraft Beiträge nach dem

betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) zu leisten hat.

11. Die Gastfamilie erklärt sich damit einverstanden, die Aupair-Kraft zur gesetzlichen

Sozialversicherung anzumelden.

12. Die Gastfamilie erklärt die gesetzlichen Bedingungen der Arbeitserlaubnis für Aupair-

Kräfte in Österreich zu kennen und diese einzuhalten.

13. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist die Gastfamilie selbst

verantwortlich und es besteht seitens der Vermittlerin keine Kontrollpflicht.

14. Die Gastfamilie betraut die Aupair-Kraft sowohl mit Tätigkeiten im Haushalt als auch

mit der Kinderbetreuung. Das jeweilige Ausmaß wird zwischen der Gastfamilie und der Aupair-Kraft vereinbart.

15. Die Gastfamilie informiert den/die VermittlerIn unverzüglich, wenn Änderungen, die

diesen Vertrag oder das Verhältnis zur Aupair-Kraft betreffen können, eingetreten sind.

16. Der Gastfamilie ist es untersagt, Daten und Adressen von Aupair-Kräften, die von

der VermittlerIn übermittelt wurden, an Dritte weiterzuleiten.

17. Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Aupairs die von der Childcare by Aupair Agentur angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei einer Abwerbung einer / s Aupair, die durch Childcare by Aupair Agentur zur Verfügung gestellt wurde, steht der Agentur die doppelte Vermittlungsgebühr zu.

§ 4 Pflichten der Vermittlerin.

1. Wir bieten folgende Leistungen für die Familien:

– Wir begleiten die Familie bei der Auswahl der Kandidaten (bis 3 Kandidaten werden von unserer Agentur vorgeschlagen).

– Sobald die Familie sich für eine Aupair entschieden haben, unterstützen wir Sie mit zahlreichen Informationen, Anweisungen und Tipps, damit die behördliche Anmeldung der Aupair´s korrekt verläuft.

– Unsere behördlichen Dienstleistungen

*Anfertigung des Aupair Vertrages,

*Erstellung und Einbringung des Antrags mit allen dazugehörigen Unterlagen für die Ausstellung der Anzeigebestätigung beim AMS,

*Errichtung und Abschließung des Vertrages für die private Krankenversicherung.

– Bereitstellung der lückenlosen Informationen zur Beschäftigung einer Aupair Kraft und Tipps bzw. Coaching der Gastfamilie.

– Die Anreise der Aupair wird koordiniert.

– Vorbereitungsunterlagen für einen reibungslosen Start werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

2. Der Vertrag ist seitens der Vermittlerin erfüllt, sobald die Aupair-Kraft

bei der Gastfamilie eingetroffen ist. Die VermittlerIn schuldet nicht die zur Verfügung

Stellung einer Aupair-Kraft, insbesondere während des gesamten geplanten Aufenthalts.

3. Erfüllt die Aupair-Kraft innerhalb des ersten Monats ihre Pflichten nicht, ist die Gastfamilie berechtigt das Aupair-Verhältnis aufzulösen. Die VermittlerIn bemüht sich in diesem Fall eine neue Aupair-Kraft kostenlos zu finden. Dies gilt nur einmal.

4. Der/die VermittlerIn verpflichtet sich die Gastfamilie während des ganzen Aufenthaltes der Aupair zu betreuen.

§ 5 Haftung/Gewährleistung.

1. Die VermittlerIn leistet für die Richtigkeit oder Überprüfung der von der zukünftigen Aupair-Kraft zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen keine Gewähr.

2. Die VermittlerIn haftet nicht für Schäden, die die Aupair-Kraft der Gastfamilie oder

Dritten etwa durch Krankheit verursacht.

3. Die VermittlerIn haftet nicht für Nachteile, die durch plötzliche Absage der Aupair-

Kraft beispielsweise durch Ablehnung des Visums, oder für Aufwendungen für eine Ersatzkraft entstehen.

4. Eine Haftung der Vermittlerin kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht.

§ 6 Datenschutz.

Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass die von dieser übermittelten persönlichen Daten zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erforderlich ist.

§ 7 Entgelt.

1. Die Gastfamilie ist bereit die anfallenden Kosten, wie in diesem Vertrag geregelt, zu

übernehmen.

2. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair wird nach Erhalt der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,00, sowie nach Erhalt der ausgefüllten und unterzeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Gastfamilie, welche auf der Homepage zur Verfügung gestellt sind, tätig. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,00 ist auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparkasse Bank,

IBAN: AT322060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX laufend auf Schreiber Nataliya Bsc zu bezahlen.

3. Die Gastfamilie erhält von der VermittlerIn bis 3 Vorschläge pro Auftrag, sofern die Familie keine Einschränkung bezüglich der Nationalität oder der Sprache angibt. Die Familie äußert sich binnen drei Werktage ab Erhalt der Bewerbung(en) ob Interesse an einer Kontaktaufnahme besteht. Äußert sich die Familie binnen dieser Frist nicht, geht die Agentur davon aus, dass kein Interesse an der/n BewerberInnen besteht und darf die KandidatInnen anderweitig vorschlagen. Entscheidet sich die Gastfamilie für keinen dieser Vorschläge, verfällt die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00.

4. In dieser Phase können Sie über die Agentur Childcare by Aupair einen Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen. Sie entscheiden sich für ein Aupair. Wenn beide Seiten mit den Anforderungen einverstanden sind, kommt es zum Vertrag.

5. Die Familie leistet eine Teilzahlung über € 275,00. Die Anzahlung ist binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparkasse Bank, IBAN: AT322060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX laufend auf Schreiber Nataliya Bsc zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erhebt die Agentur Childcare by Aupair eine 3,00 € Mahngebühr zzgl. Verzugszins (5 % über aktuellem Normalzins). Die notwendigen Formulare und Anträge werden erstellt :Anfertigung des Aupair Vertrages, Erstellung und Erbringung des Antrags für die Ausstellung der Anzeigebestätigung beim AMS, Errichtung und Abschließung des Vertrages für die private Krankenversicherung

6. Nach der erfolgreichen Genehmigung reist das Aupair ein. Die Reise wird von uns koordiniert. Die Familie bezahlt die zweite und letzte Teilzahlung in der Höhe von € 275,00 binnen 7 Tagen auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparkasse Bank, IBAN: AT322060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX.

Die Vermittlung eines Sommer Aupair´s und die volle Unterstützung / Überprüfung von Dokumenten im Fall privat gefunden Aupair kostet Sie gesamt € 275,00.

§ 8 Rücktritt.

1. Tritt die Gastfamilie nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit vom Vertrag zurück, ist die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00 von der VermittlerIn nicht zurück zu erstatten.

2. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das Aupair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Unabhängig davon steht die Aupair-Agentur sowohl der Gastfamilie wie auch dem Aupair während des gesamten Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite und betreut das Aupair-Verhältnis.

3. Im Falle einer Ablehnung des Visaantrages des/der Aupair Bewerbers/in durch die Behörden bemüht sich Agentur Childcare by Aupair ohne weitere Kosten um eine/n Ersatzbewerber/in. Tritt die Gastfamilie jedoch vom Vertrag zurück, wird das gesamte vereinbarte Entgelt in die Rechnung gestellt.

4. Aupair-Wechsel (gilt für Aufenthalte ab 4 Monate). Sollte Sie Ihr Aupair innerhalb des ersten Monates verlassen oder Sie wechseln wollen, tauschen wir einmal kostenlos aus, für den Wechsel unter 6 Monaten gibt es einen Preisnachlass von 15 % von der gesamten Vermittlungsprovision.

Für Gastfamilien, die ein Aupair selbst anwerben und nur die Abwicklung und Betreuung durch die Agentur Childcare by Aupair in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf kostenlose Neuvermittlung einer Aupair oder den Preisnachlass.

Alle Serviceleistungen gerechnet ab dem Einreisetag der (ersten) Aupair.

Für unsere Stammkunden (ab der zweiten Aupair Vermittlung) haben wir einen Rabatt in der Höhe von 5% des Vermittlungshonorars.

§ 9 Allgemeines.

1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

2. Nicht in dieser Vereinbarung angeführte Leistungen werden nicht geschuldet.

3. Der/die für die Gastfamilie Unterzeichnende erklärt diesen Vertrag auch für den

anderen Teil der Gasteltern zu unterfertigen und hierzu bevollmächtigt zu sein. Die

Gasteltern haften für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch.

Ich erkläre, die Geschäftsbedingungen, gelesen zu haben und zu akzeptieren. Ich weiß über meine Pflichten als Gastfamilie Bescheid und kenne meine Rechte (Rücktrittsrecht, Recht auf Aupair-Wechsel, etc.) und die vereinbarten Leistungen der Agentur aus dieser Vermittlungsvereinbarung.

Für die Familie

Name: ___________________________________________________ Strasse:__________________________________________________

Ort: _____________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________

E-Mail-Adresse: ___________________________________________

Unterschrift: ______________________________________________

Für die Agentur „Childcare by Aupair“

Name: Schreiber Nataliya Bsc

Strasse: Schoellergasse 4

Ort: 6900-Bregenz/Vorarlberg

Telefonnummer: +43(0)6767805750

E-Mail-Adresse: info@childcarebyaupair.com

Unterschrift: ______________________________________________

Stand: Jänner 2023

 

Beliebte Fragen

Haben Sie noch Fragen? Holen Sie sich unsere Beratung

Warum soll eine Gastfamilie ein Au pair zur Kinderbetreuung einsetzen?

Ein Au pair bietet Ihrer Familie eine Menge Vorteile. Neben der alternativen Methode der Kinderbetreuung sorgt ein Au pair für den versöhnlicher Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben der Eltern. Dadurch können Sie mit einem ruhigen Gewissen in den Tag starten und sich im Alltag ein wenig entlasten. Ein Au pair bietet Ihnen jedoch noch weitere Vorteile, wie beispielsweise: * Kosteneffizienz * sprachliche Vorteile * Vertrauen * flexible und persönlich angepasste Kinderbetreuung * kulturelle Bereicherung Als professionelle Au pair Agentur beraten wir Sie jederzeit gerne und unterstützen Sie sowohl beim Vorbereitungs-, als auch beim Vermittlungsprozess!

Was bringt ein Au pair Aufenthalt für die Zukunft?

Als Au pair bekommt man die einmalige Chance sich persönlich weiter zu entwickeln (von Eigenverantwortung bis Entscheidungsfreudigkeit ist alles dabei), Eintauchen in eine neue Kultur (während des Aufenthaltes bei der Gastfamilie bekommt ein Au pair hautnah alles mit – von wie man Weihnachten und Ostern feiert, bis was man traditionell zum Mittagessen kocht), viele neue Bekanntschaften aus aller Welt zu machen, Fremdsprachkenntnisse zu verbessern (vom täglichen Gebrauch der Fremdsprache in der Gastfamilie bis zu einem offiziellen Sprachkurs – du wirst merken wie sich das Niveau deiner Sprachkenntnisse von Monat zu Monat verbessert) und natürlich Reisen (von Ausflügen in der Umgebung bis Urlaub mit der Familie). Wende dich jetzt an deine persönliche und kompetente Au pair Agentur — ein Abenteuer wartet auf dich!

Was macht man als Au pair Mädchen?

Die täglichen Aufgaben eines Au pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au pair bei sich aufgenommen hat. Die Hauptaufgabe eines Au pairs besteht in der Unterstützung der Gastfamilie bei der Betreuung der Kinder. Zum Alltag eines Au pairs gehört im Allgemeinen: die jüngeren Kinder zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen; leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten sowie die Wäsche zu waschen und zu bügeln; das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten; das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen. Nicht zu den Aufgaben eines Au pairs gehören die Kranken- und Altenpflege (Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger). Du hast weitere Fragen zum Ablauf während deines Aufenthalts? Kein Problem — als verlässliche Au pair Agentur stehen wir dir zu jeder Zeit zur Seite!

Wie viel Stunden arbeitet ein Au pair Mädchen

Ein Au pair hat mindestens einen freien Tag pro Woche und insgesamt 5 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Die Arbeitszeit beträgt ca. 20 Stunden pro Woche. Flexibilität des Au pairs wird von den Familien sehr oft geschätzt.

Wie lange dauert eine Vermittlung?

Die Vermittlungsdauer des Au pairs hängt davon ab aus welchem Land das Mädchen kommt. Ist das Au pair Visapflichtig, so kann der ganze Prozess ca. 2-3 Monaten dauern, bis sie zur Familie einreisen darf. Sollte die Einreise ohne Visum möglich sein (bestimmte Nationalitäten benötigen kein Visum), so darf das Au pair schon in 3-4 Wochen die Gastfamilie persönlich kennenlernen.

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