AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel.
Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil der Vermittlung eines Aupair Bewerbers/einer Aupair Bewerberin (nachfolgend „Aupair“ genannt) an eine Gastfamilie (nachfolgend weiterhin „Gastfamilie“ genannt) über die Agentur Childcare by Aupair , Schreiber Nataliya, Schoellergasse 4, 6900 – Bregenz (nachfolgend „Agentur“ genannt).
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und der Gastfamilie gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss.
Aupair – Vermittlungsvertrag – Gastfamilie abgeschlossen am heutigen Tag zwischen der
Vermittlerin: Agentur „Childcare by Aupair“
Name: Schreiber Nataliya Bsc
Adresse: 6971 – Hard, Langenstegstraße 43a
Telefonnummer/e-mail Adresse: +43(0)6767805750/ info@childcarebyaupair.com
und der Gastfamilie, vertreten durch
Name:
Adresse:
Telefonnummer/Faxnummer:
E-Mail Adresse:
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages beauftragt die Gastfamilie die Vermittlerin mit
der Vermittlung einer Aupair-Kraft für den Zeitraum von ……………… bis voraussichtlich
…………. Der Vermittlungsauftrag gilt für die Dauer von einem Jahr ab Auftragserteilung.
§ 3 Pflichten der Gastfamilie.
1. Die Gastfamilie stellt der Aupair-Kraft ein versperrbares, beheizbares und ausreichend möbliertes Zimmer zur Verfügung. Die Gastfamilie gewährt der Aupair-Kraft freie Kost.
2. Die Gastfamilie integriert die Aupair-Kraft in die Familie. Die Gasteltern und Kinder der
Gasteltern treten der Aupair-Kraft respektvoll und höflich gegenüber.
3. Die Gastfamilie ist verpflichtet der Aupair-Kraft den mit ihr vereinbarten Lohn monatlich auszubezahlen. Die Gastfamilie wird auf die Geltung der Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, wonach sich der Entgeltanspruch nach dem Mindestlohntarif des jeweiligen Bundeslandes für im Haushalt Beschäftigte und der Urlaubsanspruch nach dem Urlaubsgesetz richten, hingewiesen. Die Gastfamilie erklärt, diese gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.
4. Die Gastfamilie bietet der Aupair-Kraft die zeitliche Möglichkeit eine Sprachschule zu
besuchen. Die Hälfte der Kosten des Sprachkurses trägt die Gastfamilie. Über eine allfällige darüber hinausgehende Kostentragung des Sprachkurses oder einen sonstigen
Beitrag trifft die Gastfamilie mit der Aupair-Kraft eine Vereinbarung.
5. Die Gastfamilie fördert die Teilnahme der Aupair-Kraft an kulturellen und
gesellschaftlichen Veranstaltungen, sowie die dazu notwendige Mobilität im üblichen Ausmaß.
6. Die Gastfamilie wird sich vor Ankunft der Aupair-Kraft mit dieser in Verbindung setzen
und die Einzelheiten der Anreise besprechen. Die Gastfamilie wird die Aupair-Kraft vom
nächstgelegenen Bahnhof oder Flughafen abholen oder eine Abholung veranlassen.
7. Nach Ankunft wird die Gastfamilie den Tagesablauf mit der Aupair-Kraft besprechen oder schriftlich vereinbaren.
8. Die Gastfamilie versucht allfällige Probleme zwischen ihr und der Aupair-Kraft zu lösen.
Ist eine Lösung der Probleme nicht möglich, verpflichtet sich die Gastfamilie den/die
VermittlerIn um Hilfe zu bitten. Bei nicht lösbaren Problemen hat die Gastfamilie das
Recht den mit der Aupair-Kraft abgeschlossenen Vertrag unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.
9. Die Gastfamilie anerkennt die vom Arbeitsmarktservice (AMS) herausgegebenen
gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Aufnahme einer ausländischen Aupair-Kraft.
10. Die Gastfamilie nimmt zur Kenntnis, dass sie für die Aupair-Kraft Beiträge nach dem
betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) zu leisten hat.
11. Die Gastfamilie erklärt sich damit einverstanden, die Aupair-Kraft zur gesetzlichen
Sozialversicherung anzumelden.
12. Die Gastfamilie erklärt die gesetzlichen Bedingungen der Arbeitserlaubnis für Aupair-
Kräfte in Österreich zu kennen und diese einzuhalten.
13. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist die Gastfamilie selbst
verantwortlich und es besteht seitens der Vermittlerin keine Kontrollpflicht.
14. Die Gastfamilie betraut die Aupair-Kraft sowohl mit Tätigkeiten im Haushalt als auch
mit der Kinderbetreuung. Das jeweilige Ausmaß wird zwischen der Gastfamilie und der Aupair-Kraft vereinbart.
15. Die Gastfamilie informiert den/die VermittlerIn unverzüglich, wenn Änderungen, die
diesen Vertrag oder das Verhältnis zur Aupair-Kraft betreffen können, eingetreten sind.
16. Der Gastfamilie ist es untersagt, Daten und Adressen von Aupair-Kräften, die von
der VermittlerIn übermittelt wurden, an Dritte weiterzuleiten.
17. Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Aupairs die von der Childcare by Aupair Agentur angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei einer Abwerbung einer / s Aupair, die durch Childcare by Aupair Agentur zur Verfügung gestellt wurde, steht der Agentur die doppelte Vermittlungsgebühr zu.
§ 4 Pflichten der Vermittlerin.
1. Wir bieten folgende Leistungen für die Familien:
– Wir begleiten die Familie bei der Auswahl der Kandidaten (bis 3 Kandidaten werden von unserer Agentur vorgeschlagen).
– Sobald die Familie sich für eine Aupair entschieden haben, unterstützen wir Sie mit zahlreichen Informationen, Anweisungen und Tipps, damit die behördliche Anmeldung der Aupair´s korrekt verläuft.
– Unsere behördlichen Dienstleistungen
*Anfertigung des Aupair Vertrages,
*Erstellung und Einbringung des Antrags mit allen dazugehörigen Unterlagen für die Ausstellung der Anzeigebestätigung beim AMS,
*Errichtung und Abschließung des Vertrages für die private Krankenversicherung.
– Bereitstellung der lückenlosen Informationen zur Beschäftigung einer Aupair Kraft und Tipps bzw. Coaching der Gastfamilie.
– Die Anreise der Aupair wird koordiniert.
– Vorbereitungsunterlagen für einen reibungslosen Start werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Der Vertrag ist seitens der Vermittlerin erfüllt, sobald die Aupair-Kraft
bei der Gastfamilie eingetroffen ist. Die VermittlerIn schuldet nicht die zur Verfügung
Stellung einer Aupair-Kraft, insbesondere während des gesamten geplanten Aufenthalts.
3. Erfüllt die Aupair-Kraft innerhalb des ersten Monats ihre Pflichten nicht, ist die Gastfamilie berechtigt das Aupair-Verhältnis aufzulösen. Die VermittlerIn bemüht sich in diesem Fall eine neue Aupair-Kraft kostenlos zu finden. Dies gilt nur einmal.
4. Der/die VermittlerIn verpflichtet sich die Gastfamilie während des ganzen Aufenthaltes der Aupair zu betreuen.
§ 5 Haftung/Gewährleistung.
1. Die VermittlerIn leistet für die Richtigkeit oder Überprüfung der von der zukünftigen Aupair-Kraft zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen keine Gewähr.
2. Die VermittlerIn haftet nicht für Schäden, die die Aupair-Kraft der Gastfamilie oder
Dritten etwa durch Krankheit verursacht.
3. Die VermittlerIn haftet nicht für Nachteile, die durch plötzliche Absage der Aupair-
Kraft beispielsweise durch Ablehnung des Visums, oder für Aufwendungen für eine Ersatzkraft entstehen.
4. Eine Haftung der Vermittlerin kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht.
§ 6 Datenschutz.
Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass die von dieser übermittelten persönlichen Daten zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erforderlich ist.
§ 7 Entgelt.
1. Die Gastfamilie ist bereit die anfallenden Kosten, wie in diesem Vertrag geregelt, zu
übernehmen.
2. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair wird nach Erhalt der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,00, sowie nach Erhalt der ausgefüllten und unterzeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Gastfamilie, welche auf der Homepage zur Verfügung gestellt sind, tätig. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,00 ist auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparkasse Bank,
IBAN: AT322060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX laufend auf Schreiber Nataliya Bsc zu bezahlen.
3. Die Gastfamilie erhält von der VermittlerIn bis 3 Vorschläge pro Auftrag, sofern die Familie keine Einschränkung bezüglich der Nationalität oder der Sprache angibt. Die Familie äußert sich binnen drei Werktage ab Erhalt der Bewerbung(en) ob Interesse an einer Kontaktaufnahme besteht. Äußert sich die Familie binnen dieser Frist nicht, geht die Agentur davon aus, dass kein Interesse an der/n BewerberInnen besteht und darf die KandidatInnen anderweitig vorschlagen. Entscheidet sich die Gastfamilie für keinen dieser Vorschläge, verfällt die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00.
4. In dieser Phase können Sie über die Agentur Childcare by Aupair einen Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen. Sie entscheiden sich für ein Aupair. Wenn beide Seiten mit den Anforderungen einverstanden sind, kommt es zum Vertrag.
5. Die Familie leistet eine Teilzahlung über € 245,00. Die Anzahlung ist binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparkasse Bank, IBAN: AT322060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX laufend auf Schreiber Nataliya Bsc zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erhebt die Agentur Childcare by Aupair eine 3,00 € Mahngebühr zzgl. Verzugszins (5 % über aktuellem Normalzins). Die notwendigen Formulare und Anträge werden erstellt :Anfertigung des Aupair Vertrages, Erstellung und Erbringung des Antrags für die Ausstellung der Anzeigebestätigung beim AMS, Errichtung und Abschließung des Vertrages für die private Krankenversicherung
6. Nach der erfolgreichen Genehmigung reist das Aupair ein. Die Reise wird von uns koordiniert. Die Familie bezahlt die zweite und letzte Teilzahlung in der Höhe von € 245,00 binnen 7 Tagen auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparkasse Bank, IBAN: AT322060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX.
Die Vermittlung eines Sommer Aupair´s und die volle Unterstützung / Überprüfung von Dokumenten im Fall privat gefunden Aupair kostet Sie gesamt € 245,00.
§ 8 Rücktritt.
1. Tritt die Gastfamilie nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit vom Vertrag zurück, ist die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00 von der VermittlerIn nicht zurück zu erstatten.
2. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das Aupair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Unabhängig davon steht die Aupair-Agentur sowohl der Gastfamilie wie auch dem Aupair während des gesamten Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite und betreut das Aupair-Verhältnis.
3. Im Falle einer Ablehnung des Visaantrages des/der Aupair Bewerbers/in durch die Behörden bemüht sich Agentur Childcare by Aupair ohne weitere Kosten um eine/n Ersatzbewerber/in. Tritt die Gastfamilie jedoch vom Vertrag zurück, wird das gesamte vereinbarte Entgelt in die Rechnung gestellt.
4. Aupair-Wechsel (gilt für Aufenthalte ab 4 Monate). Sollte Sie Ihr Aupair innerhalb des ersten Monates verlassen oder Sie wechseln wollen, tauschen wir einmal kostenlos aus, für den Wechsel unter 6 Monaten gibt es einen Preisnachlass von 15 % von der gesamten Vermittlungsprovision.
Für Gastfamilien, die ein Aupair selbst anwerben und nur die Abwicklung und Betreuung durch die Agentur Childcare by Aupair in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf kostenlose Neuvermittlung einer Aupair oder den Preisnachlass.
Alle Serviceleistungen gerechnet ab dem Einreisetag der (ersten) Aupair.
Für unsere Stammkunden (ab der zweiten Aupair Vermittlung) haben wir einen Rabatt in der Höhe von 5% des Vermittlungshonorars.
§ 9 Allgemeines.
1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
2. Nicht in dieser Vereinbarung angeführte Leistungen werden nicht geschuldet.
3. Der/die für die Gastfamilie Unterzeichnende erklärt diesen Vertrag auch für den
anderen Teil der Gasteltern zu unterfertigen und hierzu bevollmächtigt zu sein. Die
Gasteltern haften für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch.
Ich erkläre, die Geschäftsbedingungen, gelesen zu haben und zu akzeptieren. Ich weiß über meine Pflichten als Gastfamilie Bescheid und kenne meine Rechte (Rücktrittsrecht, Recht auf Aupair-Wechsel, etc.) und die vereinbarten Leistungen der Agentur aus dieser Vermittlungsvereinbarung.
Für die Familie
Name: ___________________________________________________ Strasse:__________________________________________________
Ort: _____________________________________________________
Telefonnummer: ___________________________________________
E-Mail-Adresse: ___________________________________________
Unterschrift: ______________________________________________
Für die Agentur „Childcare by Aupair“
Name: Schreiber Nataliya Bsc
Straße: Langenstegstraße 43a
Ort: 6971-Hard/Vorarlberg
Telefonnummer: +43(0)6767805750
E-Mail-Adresse: info@childcarebyaupair.com
Unterschrift: ______________________________________________
Stand: Jänner 2024