AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel.

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil der Vermittlung eines Aupair

Bewerbers/einer Aupair Bewerberin (nachfolgend „Aupair“ genannt) an eine Gastfamilie (nachfolgend weiterhin

„Gastfamilie“ genannt) über Agentur Childcare by Aupair , Schreiber Nataliya, Schoellergasse 4, 6900 – Bregenz

(nachfolgend „Agentur“ genannt).

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und der Gastfamilie gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in

ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht

anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss.

Aupair – Vermittlungsvertrag – Gastfamilie abgeschlossen am heutigen Tag zwischen der

Vermittlerin: Agentur Childcare by Aupair

Name: Schreiber Nataliya Bsc

Adresse: 6971-Hard, Langenstegstraße 43a

Telefonnummer/e-mail Adresse: +43(0)6767805750/ info@childcarebyaupar.com

und der Gastfamilie, vertreten durch

Name:

Adresse:

Telefonnummer/Faxnummer/e-mail Adresse:

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages beauftragt

die Gastfamilie die Vermittlerin mit

der Vermittlung einer Aupair-Kraft für den Zeitraum von ……………… bis voraussichtlich

…………. Der Vermittlungsauftrag gilt für die Dauer von einem Jahr ab Auftragserteilung.

§ 3 Pflichten der Gastfamilie.

1. Die Gastfamilie stellt der Aupair-Kraft ein versperrbares, beheizbares und ausreichend möbliertes Zimmer zur

Verfügung. Die Gastfamilie gewährt der Aupair-Kraft freie Kost.

2. Die Gastfamilie integriert die Aupair-Kraft in die Familie. Die Gasteltern und Kinder der

Gasteltern treten der Aupair-Kraft respektvoll und höflich gegenüber.

3. Die Gastfamilie ist verpflichtet der Aupair-Kraft den mit ihr vereinbarten Lohn jeweils

am Ende der Woche (Freitag oder Samstag) auszubezahlen. Die Gastfamilie wird auf die

Geltung der Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, wonach sich

der Entgeltanspruch nach dem Mindestlohntarif des jeweiligen Bundeslandes für im

Haushalt Beschäftigte und der Urlaubsanspruch nach dem Urlaubsgesetz richten,

hingewiesen. Die Gastfamilie erklärt diese gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.

4. Die Gastfamilie bietet der Aupair-Kraft die zeitliche Möglichkeit eine Sprachschule zu

besuchen. Die Hälfte der Kosten des Sprachkurses trägt die Gastfamilie. Über eine allfällige darüber hinausgehende

Kostentragung des Sprachkurses oder einen sonstigen

Beitrag trifft die Gastfamilie mit der Aupair-Kraft eine Vereinbarung.

5. Die Gastfamilie fördert die Teilnahme der Aupair-Kraft an kulturellen und

gesellschaftlichen Veranstaltungen, sowie die dazu notwendige Mobilität im üblichen Ausmaß.

6. Die Gastfamilie wird sich vor Ankunft der Aupair-Kraft mit dieser in Verbindung setzen

und die Einzelheiten der Anreise besprechen. Die Gastfamilie wird die Aupair-Kraft vom

nächstgelegenen Bahnhof oder Flughafen abholen oder eine Abholung veranlassen.

7. Nach Ankunft wird die Gastfamilie den Tagesablauf mit der Aupair-Kraft besprechen oder schriftlich vereinbaren.

8. Die Gastfamilie versucht allfällige Probleme zwischen ihr und der Aupair-Kraft zu lösen.

Ist eine Lösung der Probleme nicht möglich, verpflichtet sich die Gastfamilie den/die

VermittlerIn um Hilfe zu bitten. Bei nicht lösbaren Problemen hat die Gastfamilie das

Recht den mit der Aupair-Kraft abgeschlossenen Vertrag unter Einhaltung einer

einwöchigen Kündigungsfrist zu kündigen.

9. Die Gastfamilie anerkennt die vom Arbeitsmarktservice (AMS) herausgegebenen

gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Aufnahme einer ausländischen Aupair-Kraft.

10. Die Gastfamilie nimmt zur Kenntnis, dass sie für die Aupair-Kraft Beiträge nach dem

betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) zu leisten hat.

11. Die Gastfamilie erklärt sich damit einverstanden, die Aupair-Kraft zur gesetzlichen

Sozialversicherung anzumelden.

12. Die Gastfamilie erklärt die gesetzlichen Bedingungen der Arbeitserlaubnis für Aupair-

Kräfte in Österreich zu kennen und diese einzuhalten.

13. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist die Gastfamilie selbst

verantwortlich und besteht seitens der Vermittlerin keine Kontrollpflicht.

14. Die Gastfamilie betraut die Aupair-Kraft sowohl mit Tätigkeiten im Haushalt als auch

mit der Kinderbetreuung. Das jeweilige Ausmaß wird zwischen der Gastfamilie und der Aupair-Kraft vereinbart.

15. Die Gastfamilie informiert den/die VermittlerIn unverzüglich, wenn Änderungen, die

diesen Vertrag oder das Verhältnis zur Aupair-Kraft betreffen können, eingetreten sind.

16. Der Gastfamilie ist es untersagt, Daten und Adressen von Aupair-Kräften, die von

der VermittlerIn übermittelt wurden, an Dritte weiterzuleiten.

17. Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Aupairs die von der

Childcare by Aupair Agentur angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Für jeden Fall der

Zuwiderhandlung in ein Schadenersatz in Höhe von 5.000,00 Euro zu zahlen. Das Recht einer Strafanzeige bleibt

ausdrücklich vorbehalten. Bei einer Abwerbung einer / s Aupair, die durch Childcare by Aupair Agentur zur Verfügung

gestellt wurde, steht der Agentur die doppelte Vermittlungsgebühr zu.

§ 4 Pflichten der Vermittlerin.

1. Wir bitten folgende Leistungen für die Familien:

Wir begleiten die Familie bei der Auswahl der Kandidaten (3 Kandidaten werden von unserer Agentur vorgeschlagen).

Sobald die Familie sich für eine Aupair entschieden haben, unterstützen wir Sie mit zahlreichen Informationen,

Anweisungen und Tipps, damit die behördliche Anmeldung der Aupair´s korrekt verläuft.

Zur Verfügungsstellung der notwendigen Formulare für die rechtmäßige Anmeldung (Aupair Vertrag, Versicherung,

AMS-Anzeige).

Die Anreise der Aupair wird koordiniert.

Vorbereitungsunterlagen für einen reibungslosen Start werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

2. Der Vertrag ist seitens der Vermittlerin erfüllt, sobald die Aupair-Kraft

bei der Gastfamilie eingetroffen ist. Die VermittlerIn schuldet nicht die zur Verfügung

Stellung einer Aupair-Kraft, insbesondere während des gesamten geplanten Aufenthalts.

3. Erfüll die Aupair-Kraft innerhalb des ersten Monats ihre Pflichten nicht, ist die Gastfamilie berechtigt das Aupair-

Verhältnis zulösen. Die VermittlerIn bemüht sich in diesem Fall eine neue Aupair-Kraft kostenlos zu finden. Dies gilt nur

einmal.

4. Der/die VermittlerIn verpflichtet sich die Gastfamilie während des ganzen Aufenthaltes zu betreuen.

§ 5 Haftung/Gewährleistung.

1. Die VermittlerIn leistet für die Richtigkeit oder Überprüfung der von der zukünftigen Au-Pair-Kraft zur Verfügung

gestellten schriftlichen Informationen keine Gewähr.

2. Die VermittlerIn haftet nicht für Schäden, die die Aupair-Kraft der Gastfamilie oder

Dritten etwa durch Krankheit verursacht.

3. Die VermittlerIn haftet nicht für Nachteile, die durch plötzliche Absage der Aupair-

Kraft beispielsweise durch Ablehnung des Visums, oder für Aufwendungen für eine Ersatzkraft entstehen.

4. Eine Haftung der Vermittlerin kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht.

§ 6 Datenschutz.

Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass die von dieser übermittelten persönlichen Daten zur Abwicklung der

Vermittlungstätigkeit verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im Rahmender

Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erforderlich ist.

§ 7 Entgelt.

1. Die Gastfamilie ist bereit die anfallenden Kosten, wie in diesem Vertrag geregelt, zu

übernehmen.

2. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair wird nach Erhalt der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,00, sowie

nach Erhalt den unterzeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Gastfamilie, welche auf der Homepage

zur Verfügung gestellt sind, tätig.

3. Die Gastfamilie erhält von der VermittlerIn bis 3 Vorschläge. Entscheidet sich die Gastfamilie für keinen dieser

Vorschläge, verfällt die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00.

4. In dieser Phase können Sie über die Agentur Childcare by Aupair einen Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen. Sie

entscheiden sich für ein Aupair. Wenn beide Seiten mit den Anforderungen einverstanden sind, kommt es zum Vertrag.

5.Die Familie leistet eine Teilzahlung über € 245,00. Die Anzahlung ist binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss auf das

Konto der Vermittlerin bei der Sparrkasse Bank, IBAN: AT32 2060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX laufend auf Schreiber

Nataliya Bsc zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erhebt die Agentur Childcare by Aupair eine 3,00 € Mahngebühr zzgl.

Verzugszins (5 % über aktuellem Normalzins). Formulare und Anträge werden erstellt. Eine Versicherung wird

abgeschlossen.

6. Nach der erfolgreichen Genehmigung reist das Aupair ein. Die Reise wird von uns koordiniert. Die Familie bezahlt die

zweite und letzte Teilzahlung in der Höhe von € 245,00 auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparkasse Bank;

IBAN: AT32 2060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX .

Die Vermittlung des Sommer Aupair´s und die volle Unterstützung / Dokumenten Überprüfung im Fall privat gefunden

Aupair kostet Sie € 245,00. Die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00 bezahlen Sie gleich und den Rest nach der

Anreise des Aupair´s.

§ 8 Rücktritt.

1. Tritt die Gastfamilie nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit vom Vertrag zurück, ist die Bearbeitungsgebühr in der

Höhe von € 90,00 von der VermittlerIn nicht zurück zu erstatten.

2. Bei Rücktritt der Gastfamilie nach Übermittlung von Daten einer Aupair-Kraft ist von

der Gastfamilie das gesamte vereinbarte Entgelt zu leisten.

3. Aupair-Wechsel (gilt für Aufenthalte ab 4 Monate)Sollte Sie Ihr Aupair innerhalb des ersten Monates verlassen oder

Sie wechseln wollen, tauschen wir einmal kostenlos aus.

Sonst gelten für eine Neuvermittlung folgende Rabatte:

innerhalb von 2 Monaten minus 80%

innerhalb von 3 Monaten minus 50%

Alle Serviceleistungen gerechnet ab dem Einreisetag der (ersten) Aupair.

Für unsere Stammkunden (ab der zweiten Aupair Vermittlung) haben wir einen Rabatt in der Höhe von 5% der

Vermittlungshonorar.

§ 9 Allgemeines.

1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

2. Nicht in dieser Vereinbarung angeführte Leistungen werden nicht geschuldet.

3. Der/die für die Gastfamilie Unterzeichnende erklärt diesen Vertrag auch für den

anderen Teil der Gasteltern zu unterfertigen und hierzu bevollmächtigt zu sein. Die

Gasteltern haften für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch.

Ich erkläre, die Geschäftsbedingungen, gelesen zu haben und zu akzeptieren. Ich weiß über meine Pflichten als

Gastfamilie bescheid und kenne meine Rechte (Rücktrittsrecht, Recht auf Aupair-Wechsel, etc.) und die vereinbarten

Leistungen der Agentur aus dieser Vermittlungsvereinbarung.

Für die Familie

Name: ___________________________________________________

Strasse:__________________________________________________

Ort: _____________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________

E-Mail-Adresse: ___________________________________________

Unterschrift: ______________________________________________

Für die Childcare by Aupair Agentur

Name: Schreiber Nataliya Bsc

Straße: Langenstegstraße 43a

Ort: 6971-Hard/Vorarlberg

Telefonnummer: +43(0)6767805750

E-Mail-Adresse: info@childcarebyaupair.com

Unterschrift: ______________________________________________

Popular questions

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Why do you need an au pair?

An au pair has many advantages: Cost efficiency, linguistic advantages, Trust and a clear conscience, flexible and personally adapted childcare, cultural enrichment, a conciliatory balance between work and private life, a new alternative in terms of your childcare.

What does Au pair year bring for the future?

As an au pair you get the unique chance to develop personally (everything from personal responsibility to decision-making is included), Immerse yourself in a new culture (during the stay with the host family, an au pair gets to know everything up close - from how to celebrate Christmas and Easter to what is traditionally cooked for lunch), to make many new acquaintances from all over the world, Improve foreign language skills (from the daily use of the foreign language in the host family to an official language course - you will notice how the level of your language skills improves from month to month) and of course travel (from excursions in the area to vacation with the family - adventure is waiting for you).

What are the daily tasks of an au pair?

The daily tasks of an au pair are very different. They depend entirely on the nature and lifestyle of the family that the au pair has taken in. The main task of an au pair is to support the host family in looking after the children. The everyday life of an au pair generally includes: to supervise the younger children and to accompany them on their way to kindergarten or school or to certain events, to go for a walk or to play with them; to do light housework, that is, to help keep the apartment clean and tidy and to wash and iron the laundry; prepare breakfast and simple meals; to look after the house or apartment and to look after the pets. The tasks of an au pair do not include the care of the sick and the elderly (looking after family members in need of care).

How many hours does an au pair work?

Aupair has at least one day off per week and a total of 5 weeks of paid vacation per year. The working time is approx. 20 hours per week. The au pair's flexibility is often very much appreciated by the families.

How long does a mediation take?

The duration of the placement of the au pair depends on which country they come from. If the au pair is required to have a visa, the whole process can take about 2-3 months before she is allowed to enter the family. If entry without a visa is to be possible (certain nationalities do not need a visa), the au pair can get to know the host family personally in 3-4 weeks.

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