Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
1. Beiden Parteien ( Aupair Bewerber/in und Gastfamilie) ist bekannt, dass es sich bei der Leistung der Aupair —
Vermittlungsagentur, Childcare by Aupair um eine Dienstleistung handelt, die
unabhängig vom Erfolg des Aupair- Verhältnisses vergütet werden muss.
2. Der Gastfamilie wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung von
Bewerberdaten, sich mit seinem künftigen Au-Pair telefonisch und schriftlich
im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden
Schadensersatzansprüche sowie Gebührenrückerstattungen, insofern sie
nicht vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
3. Mündliche Nebenabreden mit der Aupair sowie dem Auftragnehmer (Gastfamilie)
haben keine Gültigkeit.
4. Angaben, die vom Bewerber in schriftlicher Form gegeben werden, sind
von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der
Entrichtung der Gesamtgebühr. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair hat keinen Einfluss auf die Richtigkeit der
Angaben. Mit Angaben in schriftlicher Form sind
Fragebogen, Referenzen, Fotos, Anschreiben, Lebenslauf etc. gemeint.
5. Weder unvorhergesehene Komplikationen, wie beispielsweise eine
wesentliche Verzögerung des Ankunftszeitpunktes der Aupair noch eine
intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumsangelegenheiten haben
einen Einfluss auf die von der Gastfamilie zu entrichtende Gesamtgebühr.
6. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene
Kosten.
7. Verursacht die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair durch
seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet sie nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
8. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair haftet nicht für
Schäden, die die Aupair mittelbar oder unmittelbar verursacht hat, weder
gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair
haftet nicht für Zahlungsverpflichtungen, die
die Aupair mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist.
9. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair kann nicht haftbar gemacht werden für
Ausfallzeiten, die durch die Aupair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstige
Behörden auftreten können.
10. Für gesetzliche Änderungen des Au-Pair Programms sowie andere gesetzlichen Änderungen, die die Gastfamilie
oder das Aupair betreffen und ihre Konsequenzen kann die Agentur Childcare by Aupair nicht haftbar gemacht
werden.
11. Insbesondere weiß die Familie, dass die rechtzeitige Anmeldung bei den Behörden von der Agentur nicht
beeinflusst werden kann. Die Agentur Childcare by Aupair berät und interveniert bei Bedarf bei den Behörden. Die
Bewilligungen sind laufende Verfahren, dessen positiver Ausgang leider nicht von der Agentur garantiert werden kann.
Oft sind auch persönliche Vorsprachen seitens der Familie bei den Behörden notwendig.
12. Im Falle einer Ablehnung aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse des Aupairs, wird der Familie ein/e
ErsatzkandidatIn ohne Zusatzkosten vermittelt.
13. Auf dieser Website veröffentliche Links wurden von Agentur Childcare by Aupair mit Sorgfalt recherchiert und
zusammengestellt.
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