AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel.
Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil der Vermittlung eines Aupair
Bewerbers/einer Aupair Bewerberin (nachfolgend „Aupair“ genannt) an eine Gastfamilie (nachfolgend weiterhin
„Gastfamilie“ genannt) über Agentur Childcare by Aupair , Schreiber Nataliya, Schoellergasse 4, 6900 – Bregenz
(nachfolgend „Agentur“ genannt).
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und der Gastfamilie gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in
ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss.
Aupair — Vermittlungsvertrag — Gastfamilie abgeschlossen am heutigen Tag zwischen der
Vermittlerin: Agentur Childcare by Aupair
Name: Schreiber Nataliya Bsc
Adresse: 6971-Hard, Langenstegstraße 43a
Telefonnummer/e-mail Adresse: +43(0)6767805750 / info@childcarebyaupar.com
und der Gastfamilie, vertreten durch
Name:
Adresse:
Telefonnummer/Faxnummer/e-mail Adresse:
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages beauftragt
die Gastfamilie die Vermittlerin mit
der Vermittlung einer Aupair-Kraft für den Zeitraum von ……………… bis voraussichtlich
…………. Der Vermittlungsauftrag gilt für die Dauer von einem Jahr ab Auftragserteilung.
§ 3 Pflichten der Gastfamilie.
1. Die Gastfamilie stellt der Aupair-Kraft ein versperrbares, beheizbares und ausreichend möbliertes Zimmer zur
Verfügung. Die Gastfamilie gewährt der Aupair-Kraft freie Kost.
2. Die Gastfamilie integriert die Aupair-Kraft in die Familie. Die Gasteltern und Kinder der
Gasteltern treten der Aupair-Kraft respektvoll und höflich gegenüber.
3. Die Gastfamilie ist verpflichtet der Aupair-Kraft den mit ihr vereinbarten Lohn jeweils
am Ende der Woche (Freitag oder Samstag) auszubezahlen. Die Gastfamilie wird auf die
Geltung der Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, wonach sich
der Entgeltanspruch nach dem Mindestlohntarif des jeweiligen Bundeslandes für im
Haushalt Beschäftigte und der Urlaubsanspruch nach dem Urlaubsgesetz richten,
hingewiesen. Die Gastfamilie erklärt diese gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.
4. Die Gastfamilie bietet der Aupair-Kraft die zeitliche Möglichkeit eine Sprachschule zu
besuchen. Die Hälfte der Kosten des Sprachkurses trägt die Gastfamilie. Über eine allfällige darüber hinausgehende
Kostentragung des Sprachkurses oder einen sonstigen
Beitrag trifft die Gastfamilie mit der Aupair-Kraft eine Vereinbarung.
5. Die Gastfamilie fördert die Teilnahme der Aupair-Kraft an kulturellen und
gesellschaftlichen Veranstaltungen, sowie die dazu notwendige Mobilität im üblichen Ausmaß.
6. Die Gastfamilie wird sich vor Ankunft der Aupair-Kraft mit dieser in Verbindung setzen
und die Einzelheiten der Anreise besprechen. Die Gastfamilie wird die Aupair-Kraft vom
nächstgelegenen Bahnhof oder Flughafen abholen oder eine Abholung veranlassen.
7. Nach Ankunft wird die Gastfamilie den Tagesablauf mit der Aupair-Kraft besprechen oder schriftlich vereinbaren.
8. Die Gastfamilie versucht allfällige Probleme zwischen ihr und der Aupair-Kraft zu lösen.
Ist eine Lösung der Probleme nicht möglich, verpflichtet sich die Gastfamilie den/die
VermittlerIn um Hilfe zu bitten. Bei nicht lösbaren Problemen hat die Gastfamilie das
Recht den mit der Aupair-Kraft abgeschlossenen Vertrag unter Einhaltung einer
einwöchigen Kündigungsfrist zu kündigen.
9. Die Gastfamilie anerkennt die vom Arbeitsmarktservice (AMS) herausgegebenen
gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Aufnahme einer ausländischen Aupair-Kraft.
10. Die Gastfamilie nimmt zur Kenntnis, dass sie für die Aupair-Kraft Beiträge nach dem
betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) zu leisten hat.
11. Die Gastfamilie erklärt sich damit einverstanden, die Aupair-Kraft zur gesetzlichen
Sozialversicherung anzumelden.
12. Die Gastfamilie erklärt die gesetzlichen Bedingungen der Arbeitserlaubnis für Aupair-
Kräfte in Österreich zu kennen und diese einzuhalten.
13. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist die Gastfamilie selbst
verantwortlich und besteht seitens der Vermittlerin keine Kontrollpflicht.
14. Die Gastfamilie betraut die Aupair-Kraft sowohl mit Tätigkeiten im Haushalt als auch
mit der Kinderbetreuung. Das jeweilige Ausmaß wird zwischen der Gastfamilie und der Aupair-Kraft vereinbart.
15. Die Gastfamilie informiert den/die VermittlerIn unverzüglich, wenn Änderungen, die
diesen Vertrag oder das Verhältnis zur Aupair-Kraft betreffen können, eingetreten sind.
16. Der Gastfamilie ist es untersagt, Daten und Adressen von Aupair-Kräften, die von
der VermittlerIn übermittelt wurden, an Dritte weiterzuleiten.
17. Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Aupairs die von der
Childcare by Aupair Agentur angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung in ein Schadenersatz in Höhe von 5.000,00 Euro zu zahlen. Das Recht einer Strafanzeige bleibt
ausdrücklich vorbehalten. Bei einer Abwerbung einer / s Aupair, die durch Childcare by Aupair Agentur zur Verfügung
gestellt wurde, steht der Agentur die doppelte Vermittlungsgebühr zu.
§ 4 Pflichten der Vermittlerin.
1. Wir bitten folgende Leistungen für die Familien:
Wir begleiten die Familie bei der Auswahl der Kandidaten (3 Kandidaten werden von unserer Agentur vorgeschlagen).
Sobald die Familie sich für eine Aupair entschieden haben, unterstützen wir Sie mit zahlreichen Informationen,
Anweisungen und Tipps, damit die behördliche Anmeldung der Aupair´s korrekt verläuft.
Zur Verfügungsstellung der notwendigen Formulare für die rechtmäßige Anmeldung (Aupair Vertrag, Versicherung,
AMS-Anzeige).
Die Anreise der Aupair wird koordiniert.
Vorbereitungsunterlagen für einen reibungslosen Start werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Der Vertrag ist seitens der Vermittlerin erfüllt, sobald die Aupair-Kraft
bei der Gastfamilie eingetroffen ist. Die VermittlerIn schuldet nicht die zur Verfügung
Stellung einer Aupair-Kraft, insbesondere während des gesamten geplanten Aufenthalts.
3. Erfüll die Aupair-Kraft innerhalb des ersten Monats ihre Pflichten nicht, ist die Gastfamilie berechtigt das Aupair-
Verhältnis zulösen. Die VermittlerIn bemüht sich in diesem Fall eine neue Aupair-Kraft kostenlos zu finden. Dies gilt nur
einmal.
4. Der/die VermittlerIn verpflichtet sich die Gastfamilie während des ganzen Aufenthaltes zu betreuen.
§ 5 Haftung/Gewährleistung.
1. Die VermittlerIn leistet für die Richtigkeit oder Überprüfung der von der zukünftigen Au-Pair-Kraft zur Verfügung
gestellten schriftlichen Informationen keine Gewähr.
2. Die VermittlerIn haftet nicht für Schäden, die die Aupair-Kraft der Gastfamilie oder
Dritten etwa durch Krankheit verursacht.
3. Die VermittlerIn haftet nicht für Nachteile, die durch plötzliche Absage der Aupair-
Kraft beispielsweise durch Ablehnung des Visums, oder für Aufwendungen für eine Ersatzkraft entstehen.
4. Eine Haftung der Vermittlerin kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht.
§ 6 Datenschutz.
Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass die von dieser übermittelten persönlichen Daten zur Abwicklung der
Vermittlungstätigkeit verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden, soweit dies im Rahmender
Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erforderlich ist.
§ 7 Entgelt.
1. Die Gastfamilie ist bereit die anfallenden Kosten, wie in diesem Vertrag geregelt, zu
übernehmen.
2. Die Vermittlungsagentur Childcare by Aupair wird nach Erhalt der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,00, sowie
nach Erhalt den unterzeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Gastfamilie, welche auf der Homepage
zur Verfügung gestellt sind, tätig.
3. Die Gastfamilie erhält von der VermittlerIn bis 3 Vorschläge. Entscheidet sich die Gastfamilie für keinen dieser
Vorschläge, verfällt die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00.
4. In dieser Phase können Sie über die Agentur Childcare by Aupair einen Kontakt mit den Kandidaten aufnehmen. Sie
entscheiden sich für ein Aupair. Wenn beide Seiten mit den Anforderungen einverstanden sind, kommt es zum Vertrag.
5.Die Familie leistet eine Teilzahlung über € 245,00. Die Anzahlung ist binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss auf das
Konto der Vermittlerin bei der Sparrkasse Bank, IBAN: AT32 2060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX laufend auf Schreiber
Nataliya Bsc zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erhebt die Agentur Childcare by Aupair eine 3,00 € Mahngebühr zzgl.
Verzugszins (5 % über aktuellem Normalzins). Formulare und Anträge werden erstellt. Eine Versicherung wird
abgeschlossen.
6. Nach der erfolgreichen Genehmigung reist das Aupair ein. Die Reise wird von uns koordiniert. Die Familie bezahlt die
zweite und letzte Teilzahlung in der Höhe von € 245,00 auf das Konto der Vermittlerin bei der Sparrkasse Bank;
IBAN: AT32 2060103400156083, BIC: SPBRAT2BXXX .
Die Vermittlung des Sommer Aupair´s und die volle Unterstützung / Dokumenten Überprüfung im Fall privat gefunden
Aupair kostet Sie € 245,00. Die Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 90,00 bezahlen Sie gleich und den Rest nach der
Anreise des Aupair´s.
§ 8 Rücktritt.
1. Tritt die Gastfamilie nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit vom Vertrag zurück, ist die Bearbeitungsgebühr in der
Höhe von € 90,00 von der VermittlerIn nicht zurück zu erstatten.
2. Bei Rücktritt der Gastfamilie nach Übermittlung von Daten einer Aupair-Kraft ist von
der Gastfamilie das gesamte vereinbarte Entgelt zu leisten.
3. Aupair-Wechsel (gilt für Aufenthalte ab 4 Monate)Sollte Sie Ihr Aupair innerhalb des ersten Monates verlassen oder
Sie wechseln wollen, tauschen wir einmal kostenlos aus.
Sonst gelten für eine Neuvermittlung folgende Rabatte:
innerhalb von 2 Monaten minus 80%
innerhalb von 3 Monaten minus 50%
Alle Serviceleistungen gerechnet ab dem Einreisetag der (ersten) Aupair.
Für unsere Stammkunden (ab der zweiten Aupair Vermittlung) haben wir einen Rabatt in der Höhe von 5% der
Vermittlungshonorar.
§ 9 Allgemeines.
1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
2. Nicht in dieser Vereinbarung angeführte Leistungen werden nicht geschuldet.
3. Der/die für die Gastfamilie Unterzeichnende erklärt diesen Vertrag auch für den
anderen Teil der Gasteltern zu unterfertigen und hierzu bevollmächtigt zu sein. Die
Gasteltern haften für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch.
Ich erkläre, die Geschäftsbedingungen, gelesen zu haben und zu akzeptieren. Ich weiß über meine Pflichten als
Gastfamilie bescheid und kenne meine Rechte (Rücktrittsrecht, Recht auf Aupair-Wechsel, etc.) und die vereinbarten
Leistungen der Agentur aus dieser Vermittlungsvereinbarung.
Für die Familie
Name: ___________________________________________________
Strasse:__________________________________________________
Ort: _____________________________________________________
Telefonnummer: ___________________________________________
E-Mail-Adresse: ___________________________________________
Unterschrift: ______________________________________________
Für die Childcare by Aupair Agentur
Name: Schreiber Nataliya Bsc
Straße: Langenstegstraße 43a
Ort: 6971-Hard/Vorarlberg
Telefonnummer: +43(0)6767805750
E-Mail-Adresse: info@childcarebyaupair.com
Unterschrift: ______________________________________________